Schwierige Anfänge
Von Anfang an hatte der Turnverein mit Problemen zu kämpfen. Es fehlte zunächst einmal an Turngeräten. In einem Schreiben an den „Wohllöblichen Gemeinderath“ baten die Turner nicht um fertige Geräte, sondern um Holz, um solche selbst herstellen zu können. Der Gemeinderat zeigte sich laut einem Schreiben vom 13. November 1863 großzügig und beschloss zusätzlich die „Überlassung des der Gemeinde gehörigen Wasenplatzes im Stadtgraben… sowie des Kletterbaumes und sonstiger auf dem Festplatze (Wörth) noch vorhandener Geräthe…“.
Es fehlte natürlich auch an geeigneten Übungsräumen. In den ersten Jahren nach der Vereinsgründung scheinen die Turner ihren Übungsbetrieb im Bereich des ehemaligen Franziskanerklosters und des darin untergebrachten Gymnasiums abgehalten zu haben. Durch den großen Stadtbrand vom 16. Mai 1862 waren zwar große Teile des Gebäudekomplexes zerstört worden, aber einiges war noch nutzbar, vor allem der Turnplatz. In einem Schreiben vom 27. Oktober 1863 an den „Wohllöblichen Gemeinderath“ weist der Vorstand des Turnvereins dankbar darauf hin, dass er „durch die Vergünstigung der Gymnasiumsdirection den Turnplatz samt den Geräthen des Gymnasiums benützt“, dass dies jedoch nur als Notlösung gelten könne, weil „die Geräthe für erwachsene Turner unzureichend“ seien.
Wenn in den Unterlagen ab 1863 vom „Turnplatz am Gymnasium“ die Rede ist, kann selbstverständlich nicht das nach dem Stadtbrand geplante und erst 1868 eingeweihte Gymnasium in der Weststadt (heute Polizei) gemeint sein, sondern nur das seit 1823 im ehemaligen Franziskanerkloster untergebrachte Gymnasium.
In den Herbst- und Wintermonaten verlegte der Turnverein seinen Übungsbetrieb in einige noch nutzbare Räume des früheren Gymnasiums. In einem Schreiben vom 14. März 1865 an den „Wohllöblichen Stadtgemeinderath hier“ teilt der Vorstand des Turnvereins mit, dass er „das von Wohldemselben ihm zur freien Benützung überlassene Winter-Turnlocal im früheren Gymnasiums-Gebäude verlassen und… den von Wohldemselben ihm zugewiesenen Turnplatz wieder bezogen“ hat.
Trotz der widrigen Trainingsbedingungen wurde von den Turnern der regelmäßige Besuch der Übungsstunden erwartet. Wöchentlich wurden zwei Turnstunden abgehalten; wer in beiden unentschuldigt fehlte, zahlte nach einem Beschluss der Mitgliederversammlung vom 27. März 1865 drei Kreuzer Strafe. Ebenfalls drei Kreuzer Strafe waren auch für den fällig, der verspätet, also nach 9 Uhr abends, zur Turnerkneipe erschien.
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